Gesellschafterbezogene Rücklagekonten bei einer GmbH: Gewinnausschüttungen und Einlagen abweichend von den Beteiligungsquoten

Gesellschafterbezogene Rücklagekonten bei einer GmbH: Gewinnausschüttungen und Einlagen abweichend von den Beteiligungsquoten

In GmbH-Praxis tritt immer wieder das Problem auf, dass die Gesellschafter unterschiedliche Finanzbedarfe haben, die durch Gewinnausschüttungen befriedigt werden sollen: ein Gesellschafter hat einen hohen Bedarf und wünscht deshalb eine hohe Ausschüttung, der andere Gesellschafter hat wenig Bedarf an liquiden Mitteln und würde die Gewinne lieber in der GmbH stehen lassen.

Des Weiteren kommt es häufig vor, dass eine GmbH Finanzbedarf hat, der durch Kapitaleinlagen Ihrer Gesellschafter gedeckt werden soll, die Gesellschafter jedoch aufgrund ihrer persönlichen wirtschaftlichen Situation Kapitaleinlagen nicht entsprechend ihren Beteiligungsquoten leisten können. Häufig ist in dieser Konstellation gewünscht, dass trotz unterschiedlicher Einlagen die Beteiligungsquoten unverändert bleiben.

Diese Probleme können durch zeitlich inkongruente Gewinnausschüttungen (= sofortige Ausschüttung an Gesellschafter mit hohem Kapitalbedarf und Thesaurierung des Gewinnanteils des Gesellschafters mit niedrigem Kapitalbedarf) bzw. durch gesellschafterbezogene Kapitalrücklagekonten gelöst werden.

Damit diese Gestaltungen zivil- und steuerrechtlich anerkannt werden und nicht zu unliebsamen Überraschungen führen, sind grundsätzlich gewisse Satzungsäderungen bzw. Gesellschafterbeschlüsse notwendig. 

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob es sinnvoll ist, dies bei „Ihrer“ GmbH umzusetzen und welche Schritte hierfür notwendig sind.

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