Durch die Reform der Erbschaftsteuer 2016 sind Schenken und Erben komplexer und teurer geworden.
Die Erbschaft-/Schenkungsteuer stellt eine Belastung für die Nachfolge dar. Je höher die Steuer ist, desto größer ist die Gefahr, dass zum Beispiel übertragene Immobilien veräußert werden müssen oder das erworbene Betriebsvermögen nicht fortgeführt werden kann. Dabei gibt es Instrumente, den Anfall dieser Steuer optimal zu gestalten.
Wir beraten Sie hinsichtlich der Erbschaft-/Schenkungsteuer in verschiedenen Konstellationen der Vermögensübertragung. Wir arbeiten eng mit hausinternen Fachanwälten zusammen.
Wer sich früh mit der Thematik befasst, kann Beschenkten bzw. Erben Steuerlast ersparen.