Bewertung/ Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer

Durch die Reform der Erbschaftsteuer 2016 sind Schenken und Erben komplexer und teurer geworden.

Die Erbschaft-/Schenkungsteuer stellt eine Belastung für die Nachfolge dar. Je höher die Steuer ist, desto größer ist die Gefahr, dass zum Beispiel übertragene Immobilien veräußert werden müssen oder das erworbene Betriebsvermögen nicht fortgeführt werden kann. Dabei gibt es Instrumente, den Anfall dieser Steuer optimal zu gestalten.
Wir beraten Sie hinsichtlich der Erbschaft-/Schenkungsteuer in verschiedenen Konstellationen der Vermögensübertragung. Wir arbeiten eng mit hausinternen Fachanwälten zusammen.

Wer sich früh mit der Thematik befasst, kann Beschenkten bzw. Erben Steuerlast ersparen.

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Einzelthemen

Erstellung von Erbschaft-/Schenkungsteuererklärungen

Anzeige von Erbschaften/Schenkungen gemäß § 30 ErbStG

Steuerliche Bewertung von Vermögen, insbesondere Bewertung von Immobilien und Unternehmen für die ErbSt/SchSt

Optimierung der Schenkungsteuer im Rahmen der Nachfolgeplanung bzw. vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkung

Steuerberatung Erbschaftsteuer im Erbfall, erbschaftsteuerliche Optimierung

Begleitung von Steuerstreitverfahren (Einspruchsverfahren, Aussetzung der Vollziehung, finanzgerichtliche Verfahren) im Zusammenhang mit der ErbSt/SchSt

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