Unternehmensnachfolge

Erhalt und Übertragung Ihres Familienunternehmens stellen große Herausforderungen dar. Der damit verbundene Prozess zeichnet sich durch seine Einmaligkeit und Langfristigkeit aus. Die Anlässe für eine Unternehmensnachfolge sind vielfältig.

Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung mit einer Vielzahl von Umstrukturierungsvorgängen unterschiedlichster Art. Zur Sicherstellung umfassender Beratung sind in alle Projekte handelsrechtlich erfahrene Juristen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer involviert. Falls erforderlich, wird zusammen mit weiteren externen Fachleuten – zum Beispiel Notaren – sichergestellt, dass Ihr Unternehmen nach einer Umstrukturierung unter verbesserten Voraussetzungen agieren kann.

Ihre Ansprechpartner

Einzelthemen

Vorweggenommene Erbfolge in Unternehmensvermögen (Schenkung)

Fusion und Trennung verschiedener Unternehmenszweige oder Gesellschafterstämme

Trennung von Kapital und Geschäftsführung (Holding-Konzepte, Einbindung einer Fremdgeschäftsführung)

Etablierung wirksamer Haftungsbeschränkung, Änderungen der Rechtsform, Trennung von Besitz- und Betriebsgesellschaften

Umwandlungsrechtliche Vorgänge wie Verschmelzungen, Spaltungen und Einbringungen

Unternehmenskäufe- und -verkäufe, deren rechtliche Ausgestaltung und die Kaufpreisfindung

Entwicklung einer optimalen Unternehmens- und Vermögensstruktur für die Nachfolge

Erbrecht, Testamentsgestaltung, Unternehmensnachfolge und Pflichtteilsrecht, Eheverträge, Gesellschaftsverträge (Gestaltungsalternativen und Vertragsklauseln)

Stiftungen als Instrument der Nachfolgeplanung

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